09. Februar 2018

«Die Staatsverträge im Gesundheitswesen sind unterzeichnet»

Ich bin stolz, dass ich heute gemeinsam mit meinem Baselbieter Kollegen Thomas Weber, der Vize-Regierungspräsidentin Basel-Stadt Eva Herzog, der Regierungspräsidentin Basel-Landschaft Sabine Pegoraro und den beiden Verwaltungsratspräsidenten des Universitätsspitals Basel Robert-Jan Bumbacher und des Kantonsspitals Basel-Land Werner Widmer der Öffentlichkeit einen erreichten Meilenstein präsentieren konnte: Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben vergangenen Dienstag an einer gemeinsamen Sitzung die Staatsverträge für die Umsetzung der gemeinsamen Gesundheitsregion beider Basel unterzeichnet. Die Staatsverträge regeln die konkrete Ausgestaltung der beiden Teilprojekte „Gemeinsame Gesundheitsversorgung“ und „Gemeinsame Spitalgruppe“ zwischen dem Universitätsspital Basel (USB) und dem Kantonsspital Baselland (KSBL).

Zuerst einige Worte über die Bedeutung des Erreichten: Die beiden Regierungen haben sich im komplexen Dossier Gesundheitswesen geeinigt, auf partnerschaftliche faire Lösungen zum Wohle der Bevölkerung beider Kantone. Wir haben sachbezogene Lösungen gefunden, welche die Beziehungen zwischen beiden Kantonen vertiefen und stärken. Unser Projekt wird in der ganzen Schweiz aufmerksam verfolgt, es hat durchaus Pioniercharakter.

Wir legen im Dossier Gesundheitswesen eine Kombination von Massnahmen vor, um u.a. auf die Kosten einzuwirken, was eine der grössten Herausforderungen ist. Wir nutzen unseren Handlungsspielraum, gestalten das regionale Gesundheitswesen aktiv mit und wollen es nicht dem Zufall überlassen.

Mit unserem Projekt wollen wir die Basis für eine erfolgreiche Zukunft unseres regionalen Gesundheitswesens legen. Wir wollen besser planen – das tun wir mit dem Staatsvertrag zur gemeinsamen Gesundheitsversorgung – und wir wollen unsere kantonalen Akutspitäler fit für die Zukunft machen, indem sie Synergien nutzen. Dazu dient der Staatsvertrag zur Spitalgruppe. In unserem gemeinsamen Projekt denken wir über die Kantonsgrenzen hinweg, in einer Art und Weise, die bisher in der Schweiz einzigartig ist.

Wir wollen auf die Kostenentwicklung Einfluss nehmen, sowohl auf der Ebene der Kantone als Planer als auch auf der Ebene der Kantone als Eigentümer welche ihre öffentlich-rechtlichen Spitäler in der Grundversorgung zusammenlegen, Doppelspurigkeiten abbauen, Fehlanreize angehen und gleich lange Spiesse zwischen öffentlichen und privaten Spitälern schaffen.

Die Bevölkerung der beiden Basel steht im Zentrum unserer Politik. Das gilt natürlich ganz besonders für diejenigen, welche medizinische Unterstützung benötigen, die Patientinnen und Patienten. Für sie ist eine wohnortnahe und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung wichtig. Diese bleibt weiterhin garantiert und wird mit dem Projekt laufend verbessert. Wir möchten das Angebot der Gesundheitsversorgung optimieren, sodass die Steuer- und Prämienzahlenden mehr Gesundheit pro eingesetztem Franken bekommen. Das bedeutet unter anderem eine bessere Planbarkeit und eine höhere Qualität der Eingriffe, indem das medizinische Angebot auf „ambulant vor stationär“ ausgerichtet wird.

Durch eine bessere Bündelung von Kompetenzen und Investitionen möchten wir für die Patientinnen und Patienten in unserer Region medizinischen und wirtschaftlichen Fortschritt ermöglichen, innovative neue Versorgungsmodelle fördern und – ganz wichtig – die Hochschulmedizin in der Region halten und stärken. Vergessen wir nicht: die Medizin, die klinische Medizin – wie sie an Spitälern betrieben wird – ist eine Kerndisziplin von Life Sciences, somit bilden die Spitäler auch einen wichtigen Bestandteil des Life Science Cluster in unserer Region.

Bei den beiden Staatsverträgen handelt es sich um partnerschaftliche Geschäfte. Sie brauchen die Zustimmung sowohl des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt als auch des Landrates des Kantons Basel-Landschaft. Nach den Anpassungen aufgrund der Vernehmlassung überweisen die beiden Regierungen den Parlamenten nun die nötigen Dokumente mit dem Antrag, die beiden unterzeichneten Staatsverträge zu genehmigen. Um eine einheitliche Handhabung und die zeitliche Koordination zwischen den beiden Kantonen zu erreichen, beantragen die Regierungen ihren Parlamenten zudem, die Staatsverträge dem obligatorischen Referendum zu unterstellen, so dass die Abstimmungen in beiden Kantonen voraussichtlich im Februar 2019 stattfinden und die Staatsverträge anschliessend in Kraft treten könnten.

Weitere Informationen finden Interessierte in der Medienmitteilung vom 9. Februar 2018. Eine kleine Medienschau ist zusammengestellt auf der Medienseite.

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Unterzeichnung der Staatsverträge zur GGR