15. Mai 2021

«Wochendiagnose: Ein Gesetz gegen die Krise»

Mit dem COVID-19-Gesetz steht ein Hauptelement der schweizerischen Corona-Politik zur Debatte. Für eine erfolgreiche Krisenbewältigung braucht es am 13. Juni ein Ja zum Gesetz.

Kein Gesetz wirkt direkt gegen Viren. Sehr wohl braucht es aber gesetzliche Grundlagen, damit die Behörden wirkungsvolle Massnahmen zum Schutz vor Ansteckungen sowie zur Eindämmung der Krise ergreifen können.

Massnahmen zur Bekämpfung von ansteckenden Krankheiten wie derzeit COVID-19 haben ihre Grundlage im Epidemiengesetz. Dieses wurde im Jahr 2016 vom Volk angenommen. Das Epidemiengesetz schafft jedoch keine genügende Rechtsgrundlage für derart weitgehende staatliche Unterstützungsprogramme, wie sie im Zusammenhang mit der aktuellen Pandemie notwendig wurden.

Dafür wurde im vergangenen Herbst das COVID-19-Gesetz erlassen und dringlich in Kraft gesetzt. Auf dieser Basis finanziert der Bund zahlreiche Unterstützungsprogramme für pandemiegeschädigte Unternehmen und ihre Mitarbeitenden sowie für Kulturveranstalter oder Sportklubs. Falls das Gesetz in der Volksabstimmung keine Mehrheit findet, sind all diese Programme in Frage gestellt.

Unsicherheit ist das Letzte, was wir jetzt brauchen. Deshalb Ja zum COVID-19-Gesetz.

 

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