11. Oktober 2024

«Wochendiagnose: Einheitliche Finanzierung»

Am 24. November bietet sich den Stimmberechtigen die Chance, das Gesundheitswesen Schweiz einen grossen Schritt weiter zu bringen.

Es heisst zuweilen, Reformen im Gesundheitswesen seien ein Ding der Unmöglichkeit – zu stark seien die Partikularinteressen. Mit der einheitlichen Finanzierung treten wir den Gegenbeweis an: deutliche Mehrheiten im Bundesparlament, bei den Leistungserbringern, den Krankenversicherungen und Kantonen setzen sich ein für ein neues Finanzierungsmodell.

Mit der Revision werden die Kosten für KVG-Leistungen einheitlich zwischen Krankenkassen und Kantonen verteilt – egal ob ambulant, spitalstationär oder im Pflegeheim. Dies bedeutet, dass die Kantone sich neu auch an der Finanzierung der ambulanten Behandlungen beteiligen. Dies ist der grösste Kostenblock, und derjenige mit dem grössten Wachstum. Deshalb führt die Reform zu einer Entlastung der Prämienzahlenden.

Der Entlastungseffekt wird längerfristig verstärkt, weil die einheitliche Finanzierung den Trend zu den günstigeren ambulanten Leistungen unterstützt. Bisher wird diese Entwicklung gebremst, weil die Kassen daran wenig Interesse haben, solange sie im ambulanten Sektor die alleinige Finanzierungslast tragen.

Für die Kantone geht die Rechnung auf, weil wir ein Interesse haben an tieferen Gesamtkosten, die wir über die individuellen Prämienverbilligungen ebenfalls mitfinanzieren. Besonders wichtig ist für uns zudem der Einbezug der Pflege, denn auch dort behindern unterschiedliche Finanzierungssysteme sinnvolle Entwicklungen.

Ich empfehle ein überzeugtes Ja zur einheitlichen Finanzierung.

Link zur GDK-Website: Einheitliche Finanzierung - Die Kantone empfehlen ein Ja

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